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Thrombose im Auge
Retinaler Venenverschluss
Thrombose kann auch die Augen befallen: Beim Retinalen Venenverschluss RVV kommt es aufgrund einer Gefäßverengung zum Blutstau und Blutgerinnsel (Thrombus).
Das Auftreten der Durchblutungsstörungen ist vielgestaltig: Es kann die zentrale Netzhautvene verschlossen sein, was eine rasche Sehverschlechterung zur Folge hat. Es können aber auch nur kleine Verästelungen an Gefäßen – hierbei ist dann die Rede vom Venenastverschluss VAV – betroffen sein, was innerhalb weniger Tage eine mildere Sehverschlechterung, etwa in der oberen Hälfte des Gesichtsfeldes) nach sich zieht. Das Blut kann in beiden Fällen nicht mehr abtransportiert werden und es entstehen streifige Blutungen in der Netzhaut. Dies kann sich später durch die Ansammlung von Gewebeflüssigkeit zum Makulaödem entwickeln. Die augenärztliche Praxis Dr. med. Pecold geht in beiden Fällen mit VEGF-Hemmern vor. Umfass Makulaödem zu beseitigen und eine Neubildung krankhafter Blutgefäße zu verhindern, werden die Hemmer direkt in das Auge injiziert. Um ein schmerzfreies Procedere zu garantieren, wird eine örtliche Betäubung verabreicht. Die Behandlung in der Augenartzpraxis Dr. Pecold erfolgt ambulant in Chemnitz, wobei die Kosten von den Krankenkassen vollumfänglich gedeckt werden. Zur Prüfung des Schweregrades des Makulaödems und zur Kontrolle nach der Injektion sind OCT-Untersuchungen erforderlich. Die OCT-Untersuchung wird im Land Sachsen allerdings nicht durch die Krankenkassen gedeckt.
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